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FAQ – Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen rund um die Ausstellung von Rezepten sowie das Einlösen der Verordnungen und den weiteren Ablauf in unserem Sanimotion Sanitätshaus. 

 

1. Mein Arzt hat mir ein Rezept ausgestellt. Wie geht es jetzt weiter?

Mit dem Rezept bzw. der Verordnung können Sie eine unserer Sanitätshaus-Filialen besuchen, um das verordnete Hilfsmittel zu erhalten. Unsere Medizinprodukteberater/innen beraten Sie bei uns vor Ort. Wir übernehmen den kompletten Schriftverkehr und die weitere Abwicklung mit Ihrer Krankenkasse.

Alternativ können Sie das Rezept per E-Mail an info@sanimotion.com oder per Post bei uns einreichen. Unsere Post-Adresse lautet:

Sanimotion Sanitätshaus GmbH
Blücherstr. 22
10961 Berlin

2. Was sollte auf meinem Rezept stehen?

Die genaue Bezeichnung des Hilfsmittels und die entsprechende Diagnose müssen auf der Verordnung enthalten sein. Wir beraten Sie gerne und unterstützen Ihren Arzt bei der Ausstellung des Rezeptes.

3. Wie lange ist meine Verordnung gültig?

Rezepte gesetzlicher Krankenkassen sind 28 Tage gültig. Falls Sie bei einer privaten Krankenkasse versichert sind, sollten Sie sich bei dieser über die Gültigkeit Ihres Rezeptes informieren.

4. Warum muss ich eine Zuzahlung leisten? Was ist eine gesetzliche Zuzahlung?

Ab dem 18. Lebensjahr fällt für jedes Hilfsmittel eine Eigenbeteiligung von 10 % des Abgabepreises (mindestens 5 €, maximal 10 €) an. Eine Befreiung kann bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden, wenn die Eigenbeteiligung 2 % der Bruttoeinnahmen übersteigt. Kinder unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit.

5. Warum habe ich eine Zuzahlungsrechnung erhalten?

Zuzahlungen sind bei Lieferung des Hilfsmittels fällig. Falls der Betrag nicht direkt kassiert werden kann, erhalten Sie eine nachträgliche Rechnung.

6. Ich bin von der Zuzahlung befreit. Warum habe ich trotzdem eine Rechnung erhalten?

Ihr Befreiungsausweis muss zum Liefertermin vorliegen. Andernfalls sind wir verpflichtet, den Betrag in Rechnung zu stellen. Reichen Sie die Rechnung zur Erstattung bei Ihrer Krankenkasse ein.

7. Warum muss ich ein neues Rezept für ein bereits geliefertes Hilfsmittel einreichen?

Rezepte sind nur 28 Tage gültig. Bei abgelaufener Leihzeit eines Hilfsmittels (z. B. Rollstuhl) benötigen wir ein neues Rezept für die weitere Versorgung.

8. Warum ist mein geliefertes Hilfsmittel gebraucht?

Viele Reha-Hilfsmittel sind sogenannte Wiedereinsatz-Hilfsmittel im Besitz der Krankenkassen. Diese werden nach Gebrauch desinfiziert, gereinigt und instand gesetzt.

9. Wieso dauert die Genehmigung eines Hilfsmittels so lange?

Die Bearbeitungsdauer hängt von Ihrer Krankenkasse ab. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse.

10. Wann wird das Reha-Hilfsmittel geliefert?

Nach Klärung der Kostenübernahme mit Ihrem Kostenträger vereinbaren wir einen Liefertermin.

Bitte haben Sie Verständnis für mögliche Verzögerungen aufgrund der Bearbeitungsdauer bei der Krankenkasse.

11. Wie häufig habe ich Anspruch auf eine lymphologische/phlebologische Versorgung?

Kompressionsstrümpfe können bei regelmäßiger Pflege ca. 6 Monate getragen werden. Krankenkassen übernehmen in der Regel zwei Versorgungen pro Jahr.

Bei Bedarf kann individuell entschieden werden, ob weitere Versorgungen notwendig sind.

12. Was versteht man unter einer Versorgung mit Fallpauschale?

Eine Fallpauschale beinhaltet die Bereitstellung, Auslieferung, Wartung, Reparaturen und Abholung des Hilfsmittels für einen festgelegten Zeitraum.

13. Was ist eine wirtschaftliche Aufzahlung?

Wenn Sie für Ihr Produkt eine besondere Qualität oder ein spezielles Merkmal wünschen, das teurer als das verordnete Hilfsmittel ist, fällt für Sie eine wirtschaftliche Aufzahlung an. Denn die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nur die Kosten für die Basisversorgung.

14. Belasten Hilfsmittel das Arztbudget?

Die Verordnung von Hilfsmitteln unterliegt keiner Budgetierung und fließt nicht in Richtgrößen ein. Ärzte müssen jedoch wirtschaftlich und indikationsgerecht verordnen.

15. Kann ich mein Sanitätshaus frei wählen?

Ja, Sie können Ihr Sanitätshaus frei wählen. Kommen Sie gerne in eins unserer Sanimotion Sanitätshäuser. Wir beraten und versorgen Sie kompetent und freundlich!

16. Ich habe schon seit langer Zeit Krampfadern, bin aber eigentlich beschwerdefrei. Sollte ich damit zum Arzt gehen?

Ja, Krampfadern verschlimmern sich schleichend. Eine frühzeitige ärztliche Untersuchung ist ratsam, um Folgen wie Thrombose oder ein offenes Bein zu vermeiden.

17. Ich brauche neue orthopädische Einlagen. Muss ich dafür extra zum Orthopäden?

Nein, Einlagen können auch von Ihrem Hausarzt verordnet werden.